
Modul A – Grundlagen der Motorsägen Arbeit
Durch die erfolgreiche Teilnahme am "Modul A - Grundlagen der Motorsägen Arbeit" werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser bis 20 cm erworben.
Lehrgangsschwerpunkte
· Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
· Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
· Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen, z. B. Arbeit am liegenden Holz, sowie Holzbauarbeiten, Fällung von Schwachholz bis 20 cm Brusthöhendurchmesser (BHD)
Theoretische Lehrinhalte
1. Maschinen und Geräte
1.1. Motorsäge
1.2. Werkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel
2. Arbeitsschutz
2.1. Anforderungen aus
Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
2.2. Arbeitstechniken
3. Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge
Praktische Lehrinhalte
4. Motorsägen Einsatz in der Praxis
4.1. Arbeitsvorbereitung
4.2. Ermittlung der Einsatzbedingungen
4.3. Schnittübungen am liegenden Holz und am stehenden Schwachholz
4.4. Fällung von Schwachholz
Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme
· Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
· persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägen Arbeit
Dauer: 2 Tage
Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung
Durch das "Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung" werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Fällen von Bäumen mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 20 cm erworben.
Theoretische Lehrinhalte
1. Maschinen und Geräte
1.1. Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
2. Arbeitsschutz
2.1. Anforderungen aus
Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
2.2. Arbeitstechniken
Praktische Lehrinhalte
3. Praktische Ausbildung
3.1.
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
3.2. Baumfällung und –Aufarbeitung
Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme
· Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägen Arbeit und Beherrschung der vermittelten Inhalte
· Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Wald Arbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
· persönliche Schutzausrüstung für Motorsägen Einsatz
Dauer: 3 Tage